Drainagewasserhebanlage
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Dränagewasser / Drainage DIN 4095
Dränung zum Schutz baulicher Anlagen
Eine Dränageanlage besteht aus Drän-, Kontroll- und Spüleinrichtungen, sowie der Ableitungen.
Kontroll- und Spülschächte sollen gleich, bzw. größer DN 300 an jedem Richtungswechsel einer Dränleitung angeordnet sein. Die Anordnung der Kontrollschächte ist so vorzusehen, dass jederzeit eine Überprüfung der Dränage möglich ist. Die Planung einer Dränage geht einher mit der Planung der Gebäudeabdichtung.
Für die Entscheidung ob eine Dränageleitung erforderlich ist, sind in der DIN 4095 drei Fälle aufgelistet.
- Wenn nur Bodenfeuchtigkeit vorliegt in stark durchlässigen Böden (Abdichtung ohne Dränung)
- Wenn anfallendes Wasser über eine Dränung beseitigt werden kann und wenn sichergestellt ist, dass auf der Gebäudeabdichtung kein Wasserdruck auftritt. (Abdichtung mit Dränung)
- Wenn drückendes Wasser, in der Regel in Form von Grundwasser ansteht, oder wenn eine Ableitung des anstehenden Wassers über eine Dränung nicht möglich ist. (Eine Abdichtung des Gebäudes ist hier erforderlich, wie z.B. Wasserdichte Wanne/ Keller, ohne Dränung)
Wenn eine Dränanlage gebaut wird muss diese in der richtigen Höhe um ein Gebäude gebaut sein und entsprechende Kontrollmöglichkeiten vorweisen. Die Vorgaben hierzu finden sich in der DIN 4095.
Dränagewasser soll nach DIN 4095, 8.5 mit natürlichem Gefälle, oder durch künstliche Hebung in eine Vorflut abfließen. Eine Versickerung im eigenen Gelände ist hier auch möglich und anzustreben. Sollte es keine Möglichkeit der Versickerung geben, wird baulich bei Neubauten vorgesorgt, dass die Gebäudeanteile, die Dränagewasser ausgesetzt sind, wasserdicht gebaut sind. Bei der Versickerung von Dränagewasser müssen die Böden versickerungsfähig sein.
Sehr stark durchlässig Schotter, Kiesböden
Stark durchlässig Grobsand, Kiessande
Durchlässig Sande, gemischtkörnige Böden mit hohem Grobanteil
Schwach durchlässig Lehm, gemischtkörnige Böden mit geringem Grobanteil
Sehr schwach durchlässig Lehm, schluffiger Ton
Dränagen an Alten Häusern/ Bestandsanlagen von Häusern
Beibehalten? Abklemmen? Umbauen?
Diese Frage wird die nächsten Jahre noch häufig diskutiert werden.
Oft sind Dränagen besonders bei Altbestandhäusern, fälschlich am Kanal angeschlossen.
In den Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden ist oft festgehalten, wie mit Dränagewasser zu verfahren ist. Sollte dies nicht geregelt sein, ist im Einzelfall mit der betreffenden Behörde Kontakt aufzunehmen.
Man weiß heute von Gebäudevernässungen von Kellern in Städten, wo konsequent eine Ableitung in den öffentl. Kanal untersagt wurde. Auch die konsequente Abdichtung von Kanälen durch Sanierungsverfahren, hat zum Anstieg von Grundwasser in Teilen von Deutschland geführt und zur Folge, dass Keller von Altbestandshäusern die jahrzehnte lang trocken waren, jetzt vernässen. Ihrem Mauerwerk fehlt die nötige Abdichtung und die Gebäude sind auch nach unten hin nicht abgedichtet.
Was früher in der Umgebung des Kellers nur Erdfeuchte war, kann in den nächsten Jahren drückendes Wasser werden.
Es kann vorkommen, dass Dränagewasser nicht versickert werden kann.
Dies ist der Fall, wenn das Grundwasser sehr hoch am Gebäude ansteht, oder z.B. das Bodengutachten ergibt, dass kein versickerungsfähiger Untergrund vorliegt.
Hier kann im Einzelfall mit den zuständigen Behörden eine Ausnahme erzielt werden.
Dränagen sind in diesem Fall immer rückstaufrei anzuschließen.
Auch hier gilt: rückstauendes Abwasser bei Hochbelastung des städtischen Kanals, darf nicht durch kommunizierende Röhren in die Dränagen, und damit in den Untergrund (Grundwasser) geraten und diesen gegebenenfalls verunreinigen.
Dränagewasserhebeanlagen sind begehbare Schächte, in der Regel DN 1000 mm im Durchmesser. Eingeteilt in einen Zulaufbereich für Dränagewasser und einen Bereich für sedimentfreies, gesammeltes Dränagewasser im Pumpensumpf.
Im Pumpensumpf kann eine Pumpe eingestellt werden die rückstaufrei anfallendes Dränagewasser entweder, einer Versickerungsanlage zuführt, oder evtl. nach erteilter Erlaubnis der Behörde, dem öffentlichen Kanal zugeführt wird.