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Dichtheitsprüfung

Kanal Krug

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Rohr- und Kanalarbeiten

Fachbetrieb für Gebäude- und Grundstücksentwässerung

Ausbildungsbetrieb

24h Notdienst an 365 Tagen im Jahr

Rufen Sie uns 24/7 an!

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gemäß EN 1610, DIN 1986

Wir führen Dichtheitsprüfungen mit Luft oder Wasser gemäß den technischen Richtlinien durch.

Die Daten werden in der EDV erfasst und in Prüfprotokollen niedergeschrieben. Die Firma Kanal-Krug ist Mitglied der Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung RAL. Kanal-Krug GmbH & Co KG besitzt das Gütezeichen G, RAL 961 von der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau, für Reinigung, TV-Inspektion, Dichtheitsprüfung für Gebäude- und Grundstücksentwässerungsleitungen bis zur Nennweite DN 250.

Dichtheitsprüfung von Hausanschlussleitungen

Diese Untersuchung ist bei Neubauten meist von den Städten und Gemeinden  vorgeschrieben und dient zum Nachweis, dass die Grundstücksentwässerungsanlage fachgerecht gebaut ist und den einschlägigen Normen z.B.  DIN 1986 oder EN 1610, – EN 752 od. 12056 u.a. entspricht.

Im Altbestand der Rohre ist der Grund dafür, dass kein Abwasser in das Grundwasser versickern soll, weil es zu Schäden und Gesundheitsbeeinträchtigung bei  der  Trinkwassernutzung und Herstellung kommt.

Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein großer Teil dieser Altleitungen undicht sind, ungeklärtes Abwasser kann das Grundwasser verunreinigen.

Unsere zertifizierten Fachkräfte führen nachfolgernde Prüfungsvarianten durch:

  • Prüfung ganzer Haltungen
  • Prüfung einzelner Rohrverbindungen
  • Prüfung von Anschlussstutzen
  • Prüfung von Schachtbauwerken


Es können von uns mit Wasser oder Luftverfahren die Rohrleitungen oder die Grundleitung geprüft werden. Private und öffentliche Leitungen müssen nach der DIN 1986 regelmäßig untersucht und auf Betriebssicherheit sowie Dichtigkeit getestet werden.

Dichtheitsprüfung von Rohren und Kanälen

Gehen Sie auf Nummer sicher! Dichtheitsprüfung zur Vermeidung von nicht sachgemäßer Abfallentsorgung und Grundwasserverunreinigung.

Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist geregelt, dass für alle Abwasserleitungen  eine Dichtheitsprüfung durchgeführt sein muss. Jeder Betreiber ist für seine Leitung verantwortlich, hat die Prüfung zu beauftragen, die Prüfprotokolle sicher zu verwahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. In der DIN 1986-30 sind die Fristen geregelt, wann die Erstprüfung und Wiederholungsprüfungen erforderlich sind.

Dichtheitsprüfungen

Jährlich versickern unzählige Millionen Liter von Abwasser durch undichte Kanäle. Die Schäden sind zwar unsichtbar aber dennoch immens. Kanäle sind bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen ein bisschen die Stiefkinder. Sie werden fast nur im Zuge von Unterhaltsarbeiten „mit“ saniert. Die Qualität dieser Sanierungen wird bis jetzt aber nur selten auf Dichtheit geprüft. Auch wenn eine Reparaturstelle im Kanal gut aussieht, heißt das noch lange nicht, dass sie auch dicht ist. Eine optische Inspektion mittels Kanalkamera kann über die Dichtheit eines Abwassersystems keine sichere Auskunft geben.